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EU-Zollunion

Die Zollunion der Europäischen Union (EUCU) – kurz EU-Zollunion – ist eine Zollvereinigung, die aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), Monaco und dem britischen Überseegebiet Akrotiri und Dhekelia besteht. Einige abgetrennte Territorien von EU-Mitgliedern nehmen nicht an der Zollunion teil, in der Regel aufgrund ihrer geografischen Trennung.

Zusätzlich zur EUCU steht die EU in Zollunionen mit Andorra, San Marino und der Türkei (mit Ausnahme bestimmter Waren), jeweils durch separate bilaterale Abkommen.

Die Zollunion bewirkt, dass es keine Zölle oder nichttarifären Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedern der Zollunion gibt. Im Gegensatz zu einer Freihandelszone erheben die Mitglieder der Zollunion einen gemeinsamen Außenzoll auf alle Waren, die in die Union gelangen. Die Europäische Kommission verhandelt für und im Namen der Union als Ganzes bei internationalen Handelsabkommen (z. B. mit Kanada), anstatt dass jeder Mitgliedsstaat einzeln verhandelt. Sie vertritt die Union auch in der Welthandelsorganisation und bei allen Handelsstreitigkeiten, die durch sie vermittelt werden.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Jahr 2020 ist das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 aus der EU-Zollunion ausgetreten. Während alle EU-Mitgliedsstaaten Teil der Zollunion sind, nehmen nicht alle ihrer jeweiligen Territorien teil. Territorien von Mitgliedsstaaten, die außerhalb der EU geblieben sind (Überseegebiete der Europäischen Union), nehmen in der Regel nicht an der Zollunion teil. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Büsingen am Hochrhein (eine deutsche Exklave innerhalb der Schweiz, Teil des Zollgebiets Schweiz-Liechtenstein), Helgoland (eine kleine deutsche Inselgruppe in der Nordsee mit mehrwertsteuerfreiem Status), Livigno (eine abgelegene Alpenstadt in Italien mit mehrwertsteuerfreiem Status) sowie Ceuta und Melilla (spanische Territorien in Afrika mit mehrwertsteuerfreiem Status).

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Milena Sand

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