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Ruhezeiten LKW

Die „LKW Ruhezeiten “ sind ein Bestandteil der Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten, welche entsprechend gesetzlich festgeschrieben wurden. Laut Gesetz versteht man darunter Zeiten, in denen der LKW-Fahrer frei über eine bestimmte Mindestdauer seiner Zeit verfügen kann. Nicht unter die Ruhezeiten fallen dagegen Zeiten, in denen aktiv gearbeitet wird oder zumindest eine Arbeitsbereitschaft besteht. Auch im fahrenden Fahrzeug verbrachte Kabinenzeiten fallen nicht unter den Begriff Ruhezeit.

Die Richtlinien besagen im Detail, dass die regelmäßige tägliche Ruhezeit mindestens elf Stunden umfassen muss. Bei einer Ruhezeit von mindestens neun Stunden und weniger als elf Stunden spricht man von einer reduzierten täglichen Ruhezeit. Hier gilt: Die tägliche Ruhezeit darf maximal dreimal innerhalb einer Kalenderwoche auf neun Stunden verkürzt werden. Außerdem darf die ungekürzte tägliche Ruhezeit in zwei Teile gesplittert werden, dabei muss der erste Teil einen Zeitraum von mindestens drei Stunden am Stück, der zweite Teil mindestens neun Stunden am Stück umfassen.

Das Einhalten der Ruhezeiten wird entsprechend überwacht, insbesondere durch das Bundesamt für Güterverkehr.

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